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   OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03   

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OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03 (https://dejure.org/2003,19061)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.2003 - 9 LA 103/03 (https://dejure.org/2003,19061)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 2003 - 9 LA 103/03 (https://dejure.org/2003,19061)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95

    Kommunale Abgabe; Schlechterstellungsverbot; Rückwirkung; Berechnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Ob das Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 NKAG auch dann greift, wenn nach der ersetzten Satzung (beispielsweise wegen Fehlens eines Abgabesatzes entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG) eine Beitragserhebung gänzlich ausgeschlossen ist, mag dahinstehen, weil ein solcher Fall, der dem von der Beklagten zitierten Urteil des 3. Senats des beschließenden Gerichts vom 24. Februar 1997 (- 3 L 2662/95 - NST-N 1997, 257) zugrunde lag, hier offensichtlich nicht gegeben ist.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten weicht die angefochtene Entscheidung weder vom Urteil des OVG Lüneburg vom 13. Dezember 1983 (9 OVG A 52/81) noch vom Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1997 (3 L 2662/95) ab.

  • OVG Niedersachsen, 16.04.1992 - 9 M 1513/92

    Satzungsregelung für Schlechterstellungsverbot bei Rückwirkungszeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Das Verwaltungsgericht hat aus zutreffenden, mit der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 16.4.1992 - 9 M 1513/92 - dng 1992, 288) in Einklang stehenden Erwägungen angenommen, dass das Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 NKAG auch gilt, wenn eine (hier wegen fehlerhafter Festlegung des Anliegeranteils) unwirksame Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend ersetzt wird durch eine fehlerfreie Satzung.

    Denn es ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (z.B. Beschl. v. 16.4.1992 - 9 M 1513/92 - aaO) bereits geklärt, dass § 2 Abs. 2 Satz 4 NKAG auch - und gerade - die Ersetzung unwirksamen Satzungsrechts erfasst und eine solche Auslegung nicht gegen die (beim Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung bestehende) Beitragserhebungspflicht und das Gebot der Gleichbehandlung verstößt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Denn Höherbelastungen in Folge rückwirkender Änderung rechtmäßiger Satzungsbestimmungen sind für die Abgabepflichten nicht vorhersehbar und stellen daher regelmäßig eine unzulässige echte Rückwirkung dar (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.5.1990 - 2 A 500/88 - NVwZ-RR 1991, 664, 665; VGH Baden-Württ., Urt. v. 24.8.1989 - 2 S 1540/88 - ZKF 1991, 191).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1989 - 2 S 1540/88

    Rückwirkender Wegfall einer Befreiungsregel in Zweitwohnungssteuersatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Denn Höherbelastungen in Folge rückwirkender Änderung rechtmäßiger Satzungsbestimmungen sind für die Abgabepflichten nicht vorhersehbar und stellen daher regelmäßig eine unzulässige echte Rückwirkung dar (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.5.1990 - 2 A 500/88 - NVwZ-RR 1991, 664, 665; VGH Baden-Württ., Urt. v. 24.8.1989 - 2 S 1540/88 - ZKF 1991, 191).
  • VGH Hessen, 13.02.2003 - 5 UZ 35/03

    Wirksame Satzung im Beitragsentstehungszeitpunkt; Eckgrundstücksermäßigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 1031/01

    Aufhebung eines Kanalanschlussbeitragsbescheides durch Widerspruchsbescheid;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98

    Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.1997 - 6 M 93/97

    Straßenbaubeitrag; Beitragssatzung; Rückwirkung; Anschlußbeitrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 9 L 153/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteile v. 21.6.1989 - 9 L 12/89 - v. 23.8.1989 - 9 L 153/89 - NSt-N 1989, 358 = Nds.Rpfl. 1990, 26 = dng 1989, 356; v. 22.4.1998 - 9 L 215/95 - und v. 16.9.1998 - 9 L 2645/96 -) bereits geklärt, dass das Vorhandensein einer Satzung bei § 6 Abs. 6 NKAG nicht Beitragsentstehungsvoraussetzung ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Ein unter der Gebührenobergrenze liegender und nichtiger Gebührensatz kann rückwirkend durch einen kostendeckenden höheren Gebührensatz ersetzt werden, weil § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die rückwirkende Ersetzung nichtiger Satzungen keine Anwendung findet (so OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - und Beschl. v. 6. April 2004 - 1 L 433/02 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. Februar 1997 - 3 L 2662/95 -, NdsVBl. 1997, 278 zum KAG Nds; a.M.: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. August 2003, - 9 LA 126/03 - und v. 7. August 2003 - 9 LA 103/03 -, zum KAG Nds jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O. Bd. II, § 6 Rdnr. 724).
  • VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03

    Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag;

    Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die Fälle, in denen eine wirksame Satzung rückwirkend ersetzt wird, würde die Vorschrift praktische bedeutungslos machen, weil der rückwirkenden Ersetzung wirksamen Satzungsrecht - also mit Rückeinwirkung auf bereits entstandene sachliche Beitragspflichten - die o. a. verfassungsrechtlichen Schranken einer echten Rückwirkung entgegenstünden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.08.2003 - 9 LA 103/03 -, a. A. OVG LSA, Beschluss vom 25.10.2003 -2 M 450/03 -).
  • VG Magdeburg, 04.11.2003 - 2 B 272/03
    Gegenwärtig fehlt es jedenfalls an einer für die Beitragserhebung auf Grund der Verbesserung der S.-Straße vollwirksamen Beitragssatzung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.08.2003 - 9 LA 103/03 -).
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